Tip für Eltern – Befreiungsantrag stellen!
24. September 2010 um 7:44 pm | Veröffentlicht in Allgemein | Hinterlasse einen KommentarWir empfehlen allen Eltern, deren Kinder in der Schule von Jugendoffizieren unterrichtet werden sollen einen Befreiungsantrag zu stellen um so zu verhindern, dass rhetorisch und wissensmäßig überlegene Jugendoffiziere die Meinung ihrer Kinder gezielt beeinflussen können.
Beispiel eines Befreiungsantrags:
Wir erziehen unsere Kinder gewaltfrei mit dem Ziel, daß später der Dienst mit der Waffe verweigert wird oder zumindest ein freiwilliger Gang zur Bundeswehr unterbleibt. Daher beantragen wir die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit dem Jugendoffizier. Unser Kind soll während seiner Anwesenheit Ersatzunterricht in der Parallelklasse erhalten.
Richterliche Entscheidungen zur Genehmigungspflicht in diesem speziellen Bereich gibt es allerdings noch nicht. Hier muß für die Schulleitung der Art. 6 GG (Erziehungsrecht der Eltern) Vorrang vor Art. 7 GG (staatlicher Erziehungsauftrag) haben, da eine Entscheidung gegen die Eltern später den Tod des Kindes mitverursachen kann. Schulleitungen die BEfreiungsanträge ablehnen, müssen mit massiver Medienaufmerksamkeit rechnen. Wir bitten um Hinweise zu solchen Fällen.
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